Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datenenetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das
Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.